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News-FlashMärz 2026
Wichtige Tipps für die Arbeitnehmerveranlagung 2025
Geräte-Retter-Prämie als Nachfolgemodell zum Reparaturbonus
Neue Trinkgeldpauschalen veröffentlicht
Meldepflicht für Lizenzzahlungen ab 2026
Anhebung der Niedrigbesteuerungsschwellenwerte im Körperschaftsteuergesetz
Zwingende Verlustverrechnung auch unter dem steuerfreien Existenzminimum?
Anhebung der Niedrigbesteuerungsschwellenwerte im Körperschaftsteuergesetz
Im Zuge des Gesetzespakets zur Betrugsbekämpfung hat der Nationalrat auch eine Änderung des Körperschaftsteuergesetzes (KStG), in Anlehnung an die maßgebliche Steuergrenze im Mindestbesteuerungsgesetz/Pillar II, beschlossen und die im Körperschaftsteuergesetz verankerte Niedrigbesteuerungsschwelle mit 1.1.2026 einheitlich auf 15 % angehoben. Betroffene BestimmungenIm Körperschaftsteuergesetz findet sich die Niedrigbesteuerungsschwelle im Zusammenhang mit nachfolgenden zwei wesentlichen Bestimmungen:
Bei beiden Niedrigbesteuerungsschwellen gilt nunmehr einheitlich ein Wert von 15 % als maßgeblicher Grenzwert. Zeitliche AnwendungIm Rahmen der Hinzurechnungsbesteuerung (§ 10a KStG) ist die 15-%-Steuergrenze erstmals auf Wirtschaftsjahre anzuwenden, die nach dem 31.12.2025 beginnen. Beim Abzugsverbot im Zusammenhang mit Zins- oder Lizenzzahlungen nach § 12 Abs. 1 Z 10 KStG gilt die 15-%-Grenze erstmals auf nach dem 31.12.2025 anfallende Aufwendungen. Stand: 24. Februar 2026
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