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News-FlashMärz 2026
Wichtige Tipps für die Arbeitnehmerveranlagung 2025
Geräte-Retter-Prämie als Nachfolgemodell zum Reparaturbonus
Neue Trinkgeldpauschalen veröffentlicht
Meldepflicht für Lizenzzahlungen ab 2026
Anhebung der Niedrigbesteuerungsschwellenwerte im Körperschaftsteuergesetz
Zwingende Verlustverrechnung auch unter dem steuerfreien Existenzminimum?
Geräte-Retter-Prämie als Nachfolgemodell zum Reparaturbonus
Mit 12.1.2026 ist die Geräte-Retter-Prämie als Nachfolgemodell zum Reparaturbonus gestartet. Gefördert werden dabei die Reparatur, das Service und die Wartung und/oder der Kostenvoranschlag für Reparaturarbeiten von Elektro- und Elektronikgeräten, die üblicherweise in privaten Haushalten verwendet werden. Der Schwerpunkt der Förderaktion liegt dabei auf klassischen Haushaltsgeräten, Werkzeugen, Geräten im Gesundheitsbereich sowie Computerbedarf und Unterhaltungselektronik (z. B. Kaffeemaschine, Wasserkocher, Waschmaschine, Innenleuchte, Fernsehgerät, Hi-Fi-Anlage, Laptop, Blutdruckmessgerät, Bohrmaschine). Förderfähig sind ausschließlich E-Geräte, die sich im Eigentum von Privatpersonen befinden. Ausgeschlossen sind hingegen Reparaturdienstleistungen, für die ein Anspruch auf Ersatz von Dritten besteht (z. B. bei Versicherungen). Gleiches gilt für Reparaturen, Service und Wartung, die im Rahmen von Garantie- und Gewährleistungsansprüchen durchgeführt werden. Ausmaß der FörderungDie Höhe der Förderung beträgt pro Bon 50 % der förderungsfähigen Bruttokosten bis maximal € 130,00 für die Reparatur, Service- und Wartungsleistung und/oder bis zu maximal € 30,00 für die Einholung eines Kostenvoranschlags. Wie funktionierts?
Stand: 24. Februar 2026
A-1130 Wien, Hummelgasse 14 |
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