Home Kontakt Lageplan

 


 

News-Flash
Über Uns
Leistungen
Klienten
News-Archiv
Datenschutz

             



Beste Auflösung:
800 x 600

News-Flash

März 2026

Wichtige Tipps für die Arbeitnehmerveranlagung 2025
Nachfolgend finden Sie einige wertvolle Tipps ...mehr

Geräte-Retter-Prämie als Nachfolgemodell zum Reparaturbonus
Staatliche Förderung für die Reparatur, die Wartung und das Service von alten E-Geräten. ...mehr

Neue Trinkgeldpauschalen veröffentlicht
Bundesweit einheitliche Trinkgeldpauschalen festgelegt. ...mehr

Meldepflicht für Lizenzzahlungen ab 2026
Lizenzzahlungen unterliegen nunmehr einer Meldepflicht nach § 109a EstG. ...mehr

Anhebung der Niedrigbesteuerungsschwellenwerte im Körperschaftsteuergesetz
Wichtige Änderung im Körperschaftsteuergesetz für Auslandsbeteiligungen. ...mehr

Zwingende Verlustverrechnung auch unter dem steuerfreien Existenzminimum?
Kein Wahlrecht bei der Verlustverrechnung. ...mehr


Geräte-Retter-Prämie als Nachfolgemodell zum Reparaturbonus

Mit 12.1.2026 ist die Geräte-Retter-Prämie als Nachfolgemodell zum Reparaturbonus gestartet. Gefördert werden dabei die Reparatur, das Service und die Wartung und/oder der Kostenvoranschlag für Reparaturarbeiten von Elektro- und Elektronikgeräten, die üblicherweise in privaten Haushalten verwendet werden. Der Schwerpunkt der Förderaktion liegt dabei auf klassischen Haushaltsgeräten, Werkzeugen, Geräten im Gesundheitsbereich sowie Computerbedarf und Unterhaltungselektronik (z. B. Kaffeemaschine, Wasserkocher, Waschmaschine, Innenleuchte, Fernsehgerät, Hi-Fi-Anlage, Laptop, Blutdruckmessgerät, Bohrmaschine).

Förderfähig sind ausschließlich E-Geräte, die sich im Eigentum von Privatpersonen befinden. Ausgeschlossen sind hingegen Reparaturdienstleistungen, für die ein Anspruch auf Ersatz von Dritten besteht (z. B. bei Versicherungen). Gleiches gilt für Reparaturen, Service und Wartung, die im Rahmen von Garantie- und Gewährleistungsansprüchen durchgeführt werden.

Ausmaß der Förderung

Die Höhe der Förderung beträgt pro Bon 50 % der förderungsfähigen Bruttokosten bis maximal € 130,00 für die Reparatur, Service- und Wartungsleistung und/oder bis zu maximal € 30,00 für die Einholung eines Kostenvoranschlags.

Wie funktionierts?

  • Online einen Geräte-Retter-Bon beantragen (geräte-retter-prämie.at).
  • Bon beim teilnehmenden Partnerbetrieb einlösen.
  • Reparatur durchführen lassen und Rechnung bezahlen – der Betrieb beantragt die Förderung.
  • Staatliche Förderung direkt auf das angegebene Bankkonto kassieren.

Stand: 24. Februar 2026

Bild: Africa Studio - stock.adobe.com

 

A-1130 Wien, Hummelgasse 14
Telefon: 01/877 08 44/17 E-Mail:
office@wt-hofer-vienna.at