|
|
|
|
News-FlashMärz 2026
Wichtige Tipps für die Arbeitnehmerveranlagung 2025
Geräte-Retter-Prämie als Nachfolgemodell zum Reparaturbonus
Neue Trinkgeldpauschalen veröffentlicht
Meldepflicht für Lizenzzahlungen ab 2026
Anhebung der Niedrigbesteuerungsschwellenwerte im Körperschaftsteuergesetz
Zwingende Verlustverrechnung auch unter dem steuerfreien Existenzminimum?
Neue Trinkgeldpauschalen veröffentlicht
Im Rahmen des Steuerrechts sind Trinkgelder steuerfrei, wenn sie in ortsüblicher Höhe und ohne Rechtsanspruch gewährt werden. Im Bereich der Sozialversicherung gelten Trinkgelder hingegen seit jeher als Entgelt Dritter und unterliegen somit der Beitragspflicht. Zur Vermeidung aufwendiger Verfahren bei der Ermittlung der tatsächlich bezogenen Trinkgelder wurden für bestimmte Branchen Trinkgeldpauschalen festgelegt, im Zuge derer pauschale Trinkgelder der Beitragspflicht im Bereich der Sozialversicherung unterworfen wurden. Bis dato waren die Trinkgeldpauschalen je nach Branche und Bundesland unterschiedlich ausgestaltet. Um hier eine Vereinheitlichung vorzunehmen, wurden mit 1.1.2026 für gewisse Branchen bundesweit einheitliche Trinkgeldpauschalen festgesetzt. Regelung in der GastronomieDie erste Branche, die geregelt wurde, war die Gastronomie. Für diese gelten seit 1.1.2026 nunmehr folgende einheitliche Trinkgeldpauschalen:
Weitere BranchenDie Österreichische Gesundheitskasse hat mit Wirkung ab 1.1.2026 einheitliche Trinkgeldpauschalen auch für nachfolgende Branchen festgelegt:
Eine Aufstellung der aktuellen Trinkgeldpauschalen sowie ergänzende Informationen dazu finden Sie auf der Homepage der Österreichischen Gesundheitskasse. Stand: 24. Februar 2026
A-1130 Wien, Hummelgasse 14 |
|
|