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News-FlashJänner 2025
Was gibt es Neues bei den Steuern zum Jahresbeginn?
Wann unterliegen Gewinnausschüttungen der Pflichtversicherung?
Kleinunternehmerpauschalierung – wer kann davon profitieren?
Erhöhung des fiktiven Unternehmerlohns im Rahmen der Forschungsprämie
Praxistipp: Lohnsteuerauskunft
Tipps zur Personalkostenplanung
Praxistipp: LohnsteuerauskunftObgleich ein sehr wichtiges Hilfsmittel in der Praxis, ist die Möglichkeit der Einholung einer Lohnsteuerauskunft nur wenigen bekannt. Die Lohnsteuerauskunft sieht vor, dass der Steuerpflichtige eine Frage zur Lohnsteuer an das Betriebsstättenfinanzamt richten kann und das Finanzamt innerhalb von tunlichst 14 Tagen dazu Auskunft geben muss. Dadurch sollen Haftungsrisiken im Rahmen der Lohnsteuer für den Steuerpflichtigen eingeschränkt werden. Die Frage kann sich sowohl auf bereits verwirklichte als auch auf künftige (Lohnsteuer-)Sachverhalte beziehen. AnfrageberechtigteEine Lohnsteuerauskunft kann sowohl durch die/den Arbeitgebenden als auch durch Arbeitnehmende beantragt werden. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können diese allerdings nur insofern beantragen, als diese der Lohnsteuerabzug (die Lohnsteuerfrage) direkt betrifft. RechtsanspruchDie Erteilung der Lohnsteuerauskunft liegt nicht im Ermessen, sondern das Finanzamt ist verpflichtet, eine Auskunft zu erteilen. Das Gesetz sieht diesbezüglich als Richtwert eine Entscheidungsfrist von 14 Tagen vor, welche damit begründet wird, dass die Auskunft des Finanzamts mitunter eine unmittelbare Auswirkung auch auf die Sozialversicherung hat, weshalb die Entscheidung zeitnah zu treffen ist. Stand: 17. Dezember 2024
A-1130 Wien, Hummelgasse 14 |
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