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News-FlashDezember 2024
Last-Minute Steuertipps
Umfassende Verschärfungen in der Betrugsbekämpfung
Voraussichtliche Sozialversicherungswerte für 2025
Neue BMF-Information für Plattformbetreiber – häufig gestellte Fragen
Verlängerung eines Bestandsvertrages = erneute Gebührenpflicht?
Was ist der Partnerschaftsbonus?
Tipps für den erholsamen Weihnachtsurlaub für Unternehmerinnen und Unternehmer
Last-Minute SteuertippsNeben unseren Steuertipps zum Jahresende aus der vorangegangenen Ausgabe der Steuernews finden Sie hier noch einige Last-Minute-Tipps vor dem Jahreswechsel: Geschenke an MitarbeiterFür die Arbeitgeberin bzw. den Arbeitgeber sind die Geschenke Betriebsausgaben und mindern als solche den Gewinn. Für die Mitarbeiterin und den Mitarbeiter handelt es sich bei Geschenken SpendenSpenden aus dem Betriebsvermögen sind abzugsfähig, wenn sie an Einrichtungen geleistet werden, die ausdrücklich im Gesetz genannt sind oder die in der Liste des Bundesministeriums für Finanzen aufscheinen (https://service.bmf.gv.at/service/allg/spenden/show_mast.asp, Gültigkeitsende beachten). Zu beachten ist, dass ab 2024 durch das in Kraft treten des Gemeinnützigkeitsreformgesetz 2023 die Spendenabsetzbarkeit im Einkommensteuergesetz auf deutlich mehr Organisationen ausgeweitet wurde. Spenden aus dem Betriebsvermögen dürfen 10 % des Gewinns des aktuellen Wirtschaftsjahres vor Berücksichtigung des Gewinnfreibetrages nicht übersteigen. Spenden können als Sonderausgaben bis zur Höhe von maximal 10 % des Gesamtbetrags der Einkünfte des jeweiligen Jahres abgesetzt werden. Dabei sind Spenden aus dem Betriebsvermögen einzurechnen. Ausnahme von der gewerblichen Sozialversicherung (GSVG) für KleinunternehmerKleinunternehmerinnen und Kleinunternehmer im Sinne des GSVG mit geringen Umsätzen und Einkünften können unter ganz bestimmten Voraussetzungen bei der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) eine Ausnahme von der Pensions- und Krankenversicherung für das Jahr 2024 bis zum 31.12.2024 beantragen. Die Erfüllung der Voraussetzungen werden im Nachhinein anhand des Umsatz- und Einkommensteuerbescheides überprüft. Wird diese Ausnahme von der Pflichtversicherung beantragt und genehmigt, ist zu beachten, dass aus der gewerblichen Tätigkeit keine Absicherung in der Pensions- und Krankenversicherung besteht. Stand: 26. November 2024
A-1130 Wien, Hummelgasse 14 |
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