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Juli 2024

Energiekostenpauschale 2 (für 2023) für Kleinunternehmen bis 8.8.2024 beantragen!
Ansuchen auf Förderungen für die Energiekostenpauschale 2 sind im Zeitraum 20. Juni 2024 bis 8. August 2024 einzubringen. ...mehr

Welche steuerlichen Änderungen sollen mit dem Abgabenänderungsgesetz 2024 geregelt werden?
Änderungen in einer Vielzahl von Steuergesetzen geplant. ...mehr

Aufladen des E-Firmenautos: Ist ein Sachbezug zu versteuern?
Je nach Ladestation sind unterschiedliche Steuerreglungen zu beachten. ...mehr

Familienbeihilfe: Wie viel können Studierende dazuverdienen?
Die Grenze soll 2024 valorisiert werden. ...mehr

Neue Dokumentationspflichten bei Entsendungen
Die Umsetzung der EU-Transparenzrichtlinie bringt erweiterte Dokumentationspflichten bei Entsendungen. ...mehr

Wie hoch ist der Anstieg der Stundungszinsen ab 1.7.2024?
Auslaufende Coronaregelungen erhöhen Stundungszinsen um 2,5 Prozentpunkte. ...mehr

Wie hoch ist der Klimabonus 2024?
Die Höhe des Klimabonus ist abhängig von Infrastruktur und Öffi-Netz in der Region. ...mehr

Was ist eine Negativsteuer?
Wieviel Geld bekomme ich vom Finanzamt zurück bei negativem Einkommen? ...mehr

Krisen: Tipps zur Vorbereitung
Was ist bei einem Krisenplan für Ihr Unternehmen zu beachten? ...mehr


Energiekostenpauschale 2 (für 2023) für Kleinunternehmen bis 8.8.2024 beantragen!

Die Energiekostenpauschale 2 für die Energiekosten des Jahres 2023 von Kleinst- und Kleinunternehmen (Jahresumsatz 2023: € 10.000,00 - € 400.000,00) beträgt als Pauschalförderung zwischen € 167,50 und € 2.685,00 und wird abhängig von der Branche und dem Jahresumsatz berechnet.

Ansuchen auf Förderungen für die Energiekostenpauschale 2 sind im Zeitraum 20. Juni 2024 bis 8. August 2024 bis 12:00 Uhr unter Verwendung des „Unternehmensserviceportals“ (USP) einzubringen.

Für die Beantragung benötigt man eine ID-Austria, eine Registrierung im Unternehmensserviceportal (USP) und eine korrekte Klassifikation des Unternehmens gemäß seinem wirtschaftlichen Schwerpunkt durch die Statistik Austria (ÖNACE-Code).

Für die Beantragung sind alle Voraussetzungen und Regelungen der Richtlinie „Energiekostenpauschale für Unternehmen“ einzuhalten. Die Richtlinie, alle Voraussetzungen sowie detaillierten und aktuellen Infos (FAQ) zur Energiekostenpauschale für Unternehmen finden Sie auf www.energiekostenpauschale.at.

Diese Informationen sind auf dem Stand vom 25.6.2024.

Stand: 26. Juni 2024

Bild: mpix-foto - stock.adobe.com

 

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